Wenn die monatlichen Einkünfte nicht ausreichen, die verbleibenden Heimkosten zu tragen, ist zu prüfen, ob die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden können. Neben diesen Restkosten steht den Berechtigten ein Barbetrag zu. Dieses „Taschengeld“ wird für den persönlichen Bedarf gewährt. Es beläuft sich zurzeit auf grundsätzlich 89,70 € monatlich.
Zum Vermögen zählen z. B. Bargeld, Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Kraftfahrzeuge, Grundbesitz, Wohneigentum und ähnliche Sachwerte. Falls Vermögen vorhanden ist, das kurzfristig nicht verwertbar ist, kann die Sozialhilfe auch als Darlehen gewährt werden.
Eine grobe Berechnung, ob ein Sozialhilfeanspruch besteht, kann bei der Stadt Wilhelmshaven nachgefragt werden.
Ob und ggf. in welcher Höhe eine Unterhaltsverpflichtung Dritter (z. B. der Kinder) besteht, muss im Einzelfall ermittelt werden.





