Falls Sie oder Ihr Angehöriger Pflege benötigen, können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung (in der Regel eine eigenständige Abteilung Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung) einen formlosen schriftlichen Antrag auf Begutachtung für eine Pflegestufe stellen.
Unsere ausgebildeten Pflegekräfte vom Friesenhaus helfen Ihnen gerne bei der Beantragung. Ob Sie eine Pflegstufe erhalten, hängt vom Umfang Ihres Pflegebedarfes ab. Nicht jeder Mensch, der Pflege benötigt, erhält auch eine Pflegestufe. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) richten sich nach gesetzlichen Vorgaben (bei privat Versicherten gehen andere Gutachter analog vor).
Bei der zeitlichen Definition des Pflegebedarfs handelt es sich um den Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaftlichen Versorgung (mindestens) benötigt. Ihre Pflegeversicherung zahlt grundsätzlich nur einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pflege.
| Angehöriger pflegt | Ambulanter Pflegedienst pflegt | Pflegeheim pflegt | |
| Pflegestufe I | 205,00 € | 384,00 € | 1023,00 € |
| Pflegestufe II | 410,00 € | 921,00 € | 1279,00 € |
| Pflegestufe III | 665,00 € | 1432,00 € | 1432,00 € |
Besondere Kranken- und Behandlungspflege (z. B. die Verabreichung von Spritzen oder das Anlegen von Verbänden), die aufgrund einer Krankheit notwendig sind, werden zusätzlich von der Krankenversicherung gezahlt (Ausnahme zurzeit: stationäre Pflege; hier zahlt nur die Pflegeversicherung einen Zuschuss).
Das Pflegeheim Friesenhaus erbringt die pflegerischen Leistungen entsprechend all Ihren Bedürfnissen im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit sämtlichen Kassen.





